Neues Mietrecht ist in Kraft getreten
-Idee: mehr Anreize, weniger Bürokratie

Ab 01. Mai 2013 gelten für Mieter und Vermieter neue Rechte und Pflichten.

Das Gesetz betrifft zunächst die energetische Modernisierung von Wohnraum. Um Anreize für Vermieter zu schaffen, können Mieter bei energetischen Sanierungen künftig erst später (ab dem 4. Monat) mindern. Mieter müssen künftig also 3 Monate lang Baumaßnahmen unbedingt dulden. Zur Mieterhöhung berechtigen anschließend nur solche Maßnahmen, die tatsächlich Energie einsparen (etwa: Einsatz von Solartechnik zur Warmwasserbereitung).

Erleichtert werden die formalen Anforderungen bei Mieterhöhungen: Vermieter können sich künftig auf anerkannte Pauschalwerte berufen, müssen also kein teueres Sachverständnisgutachten mehr einholen.

Die (Amts-)Gerichte müssen künftig Räumungsprozesse vorrangig bearbeiten. Der säumige Mieter kann vom Gericht außerdem aufgefordert werden, für die während des Räumungsprozesses geschuldeten Nutzungsentgelte eine Sicherheit zu stellen. Kommt der Mieter dieser Anordnung nicht nach, kann der Vermieter seinen Räumungsanspruch im Wege einer einstweiligen Verfügung durchsetzen.

Zudem kann die Räumung künftig darauf beschränkt werden, den Mieter aus (dem Besitz) der Wohnung zu setzen, ohne gleichzeitig seine Möbel vom Gerichtsvollzieher herausnehmen zu lassen ("Berliner Räumung"). Das erspart dem Vermieter Aufwand für Räumungs- und Einlagerungskosten.

aktuell am 10.05.2013