BGH beendet die Privilegierung der VOB/B bei Verbrauchern

Mit seinem Urteil vom 24.07.08 - VII ZR 55/08 - hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zur Anwendbarkeit zur VOB/B gegenüber Verbrauchern maßgeblich geändert. Seither unterliegen auch die Klauseln der VOB/B der uneingeschränkten Wirksamkeitskontrolle nach dem BGB, soweit ein Vertragspartner Verbraucher ist. Frühere Entscheidungen des BGH zur Nichtanwendung des AGB-Rechts auf die VOB/B, wenn diese als "Ganzes" und im wesentlichen unverändert vereinbart wurde, bezogen sich auf einen Rechtszustand vor dem 01.01.2002. Die Fachpresse hat inzwischen ausgiebig über diese wichtige Entscheidung berichtet. Sie finden den Originaltext der Entscheidung unter www.bundesgerichtshof.de in der Rubrik "Entscheidungen".

aktuell am 05.11.2008