Mandanteninformation: Honorarerhöhung

Am 06.03.2013 hat das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf zur HOAI 2013 veröffentlicht.
Voraussichtlich werden die Honorare für Architekten noch in diesem Jahr deutlich erhöht.
Nötig sind noch Beschlüsse des Kabinetts (24.04.2013) und des Bundesrats (07.06.2013). Dann wird die HOAI in neuer Fassung voraussichtlich im Juli 2013 in Kraft treten.

Der Entwurf sieht eine teilweise erhebliche Honorarerhöhung vor: Für das Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ erhöhen sich die Honorar im Verhältnis zur HOAI 2009 um 0,7 – 45,83 %!

Für Leistungen für ein Einfamilienhaus mit anrechenbaren Kosten von 300 TEUR können Sie (in Honorarzone III) mit einer um rund 20 % erhöhten Vergütung rechnen.

Zu beachten ist, dass sich künftig auch die Prozentsätze in den einzelnen Leistungsphasen ändern werden: Prozentsätze sollen in Zukunft folgendermaßen festgelegt werden:

Leistungsphase I: 2 (statt 3) Prozent

Leistungsphase II: 15 (statt 11) Prozent

Leistungsphase IV: 3 (statt 6) Prozent

aktuell am 29.04.2013